INFORMATIONEN
ÜBER UNSERE ARBEIT
Absteckung von geplanten Gebäuden
Vor Baubeginn wird das geplante Gebäude auf Grundlage des Lageplans zur Baugenehmigung und der Bauausführungsplanung des Architekten in die Grenzen des Baugrundstücks eingerechnet. Hierbei werden insbesondere die erforderlichen Abstände zu den Grundstücksgrenzen gewahrt.
Zur Baustelleneinrichtung, also zur Stellung der Bauzäune, Anlage der Baugrube oder Schaffung des Planums, kann eine Grobabsteckung des Gebäudes durchgeführt werden. Hierbei werden die Hauptecken des Gebäudes oder der relevante Grenzverlauf mit Holzpflöcken auf dm-Genauigkeit markiert.
Zur Bauausführung erfolgt die Feinabsteckung des geplanten Gebäudes. Nach Absprache mit der Bauleitung werden Gebäudeecken, Bauachsen und Höhenanschlusspunkte mit hoher Genauigkeit z.B. durch Nägel auf Holzpflöcken markiert oder es werden die Bauachsen auf Schnurgerüste übertragen.
Zu den Vermessungsarbeiten werden Messungsprotokolle gefertigt, die auch zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde zum Nachweis der Feinabsteckung vor Baubeginn dienen können.
Gebäudeeinmessung
Nach Fertigstellung eines Gebäudes ist der Eigentümer gesetzlich verpflichtet, dieses Gebäude zum Nachweis im amtlichen Liegenschaftskataster einmessen zu lassen. Diese Arbeiten führen wir gern für Sie aus.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Gebäudeeinmessung besteht bereits seit 1975 und auch der ältere Gebäudebestand wird allmählich zur Vervollständigung der amtlichen Flurkarte erfasst. Hierzu haben Sie vielleicht als Eigentümer vom zuständigen Amt für Vermessung und Geoinformation (Katasteramt) ein Anschreiben erhalten mit der Bitte, die Gebäudeeinmessung durchführen zu lassen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir die erforderlichen Unterlagen zur Durchführung der Einmessung mit Ihnen abstimmen können.
Grundstücksteilungen
Hiermit ist die Aufteilung von vorhandenen Flurstücken zur Bildung neuer Grundstücke oder Trennflächen gemeint. Auch die Bildung von Trennstücken zur gesonderten Belastung z.B. mit Wege- und Leitungsrechten kann sinnvoll sein.
Im Zuge dieser Arbeiten werden die Grenzen Ihres vorhandenen Grundstücks mit seinen Vermarkungen im technisch nötigen Umfang aufgesucht und gemäß Katasterzahlennachweis örtlich überprüft und ggf. Abmarkungsmängel behoben. Die neuen Grenzen werden nach Ihren Vorgaben gebildet und örtlich, z.B. durch Grenzsteine, vermarkt.
Das Ergebnis der Vermessung wird Ihnen und, falls diese betroffen sind, Ihren Nachbarn abschließend in einem Grenztermin angezeigt. Das Vermessungsergebnis wird von uns formal aufbereitet und dann dem zuständigen Amt für Vermessung und Geoinformation (Katasteramt) zur Verfügung gestellt. Das Katasteramt übernimmt die Vermessung in das Liegenschaftskataster. Als Eigentümer der vermessenen Flächen erhalten Sie vom Katasteramt abschließend Fortführungsnachweise. Diese Auszüge aus der amtlichen Flurkarte und dem Liegenschaftsbuch können dann von Ihnen für die gewünschten Veränderungen im Grundbuch verwendet werden.
Grenzherstellungen
Falls zum Verlauf der Grenzen Ihres Grundstücks Fragen auftauchen, die Vermarkungen der Grenzen verloren gegangen oder beschädigt sind, ist es sinnvoll, für den betroffenen Grenzverlauf eine Grenzherstellung durchführen zu lassen. Hierbei werden die Grenzen Ihres Grundstücks vor Ort aufgesucht und die vorgefundenen Vermarkungen, z.B. Grenzsteine, Eisenrohre oder Meißelzeichen, werden gemäß Katasterzahlennachweis auf Lagerichtigkeit geprüft und ggf. berichtigt. Unvermarkt vorgefundene Grenzpunkte werden dauerhaft neu vermarkt.
Das Vermessungsergebnis wird Ihnen und den betroffenen Grenznachbarn in einem abschließenden Grenztermin örtlich angezeigt und erläutert.
Das Vermessungsergebnis bereiten wir formal auf und reichen es dem zuständigen Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster ein. Damit bleibt das Vermessungsergebnis Ihnen und Ihren Rechtsnachfolgern dauerhaft erhalten.
Lage- und Höhenpläne
Für die Überplanung von Grundstücksflächen kann es erforderlich werden, sich exakte Aussagen zur Nutzung, Bebauung, Bewuchs und Gestaltung dieser Flächen zu verschaffen. Hier kann als Plangrundlage von uns ein Lage- und Höhenplan erstellt werden. Vor dem Hintergrund der amtlichen Flurkarte kann nach Ihren Vorgaben der topografische Bestand auf Ihren Flächen erfasst und dargestellt werden. Die Höhenlage der Grundstücke kann mit Anschluss an das amtliche Höhenfestpunktfeld (NHN) erfolgen. Für die vorhandene Bebauung können Geschosshöhen oder Trauf- und Firsthöhen erfasst und dargestellt werden.
Die Lage- und Höhenpläne können in digitaler Form im PDF-Format und zur weiteren CAD-Bearbeitung in den Datenformaten DXF und DWG bereitgestellt werden.
Leitungsaufmaß
Städte, Gemeinden und ihre Versorgungsunternehmen führen zu den in ihrer Gemeinde verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen ein Kartenwerk, das sogenannte Leitungskataster. Für den Bereich der Stadt Norderstedt führt unser Vermessungsbüro die notwendigen Aufmaße neu verlegter oder in ihrer Lage veränderter Leitungen für alle Medien, also Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Daten und öffentlicher Beleuchtung aus. Die Messungsdaten werden kontinuierlich den Stadtwerken Norderstedt zur Verfügung gestellt.
Auszüge aus der amtlichen Flurkarte und dem Liegenschaftsbuch
Für Flurstücke im Land Schleswig-Holstein können Sie auf Wunsch sofort Auszüge aus der amtlichen Flurkarte erhalten.
Hierzu benötigen wir folgende Angaben:
- Genaue Lage des Flurstücks.
Wenn vorhanden, genügt hier die Angabe von Gemeinde, Straßennamen und Hausnummer.
Falls das Flurstück keine Belegenheit mit Straße und Hausnummer hat, geben Sie uns bitte die Bezeichnung des Flurstücks
im Liegenschaftskataster auf mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer.
Wenn Ihnen auch diese Daten nicht zur Verfügung stehen, kommen Sie bitte bei uns im Büro vorbei und wir finden am Bildschirm gemeinsam den richtigen Kartenausschnitt. - Maßstab und Größe des Auszugs:
Hier können Sie Maßstäbe von 1 : 250 bis 1 : 2000 erhalten und die Größe des Auszugs kann von DIN A4 bis DIN A2 gewählt werden. Die Auszüge erhalten Sie auf Papier und / oder als PDF-Datei.
Als Eigentümer oder sonstiger Berechtigter eines Flurstücks können Sie auch Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch erhalten.
Hier finden Sie folgende Angaben zu Ihrem Flurstück :
- Lagebezeichnung
- tatsächliche Nutzungsarten
- Größe
- Angaben zur Bodenschätzung (für landwirtschaftliche Flächen)
- nachrichtliche Angaben zum Eigentümer und zugehörigem Grundbuch
Da insbesondere die Eigentümerangaben dem Datenschutz unterliegen, werden wir vorab Ihre Berechtigung zum Erhalt dieser Unterlage prüfen. Die Auszüge erhalten Sie auf Papier und / oder als PDF-Datei.